Betrieb­­liches
Ein­gliede­­rungs­­­­management (BEM)
nach dem SGB IX, § 167

  • Einführung Ihres BEM-Prozesses
  • ganz­heit­liche Problem­betrach­tung im unter­nehme­rischen Kontext
  • Hüter des Verfahrens
  • Entlas­tung oder Unter­stüt­zung Ihrer Führungs­kräfte
  • Beratung inner­halb des BEM-Prozesses
  • Finden von Lösungs­ansätzen
  • Arbeits­situations­analysen
  • Vorteile eines umfang­reichen Expeterten­netz­werkes nutzen
  • Umfang­reiches Wissen über Möglich­keiten und Zusammen­hänge
  • Aus Erfahrung knapp 20-jähriger BEM-Arbeit profitieren


"Zweck des Betrieb­lichen Ein­gliede­rungs­manage­ments ist es, den Ursachen von Arbeits­unfähig­keits­zeiten einer oder eines Beschäf­tigten nach­zu­gehen und nach Möglich­keiten zu suchen, künftig Arbeits­unfähig­keits­zeiten zu vermeiden oder zumindest zu verringern.


Seit dem 1.5.2004 verlangt der Gesetz­geber von den Arbeit­gebern ein Betrieb­liches Eingliede­rungs­management. Damit soll Arbeit­nehmern, die länger als 6 Wochen oder wieder­holt arbeits­unfähig sind, geholfen werden, möglichst früh­zeitig wieder im Betrieb arbeiten zu können (§167 SGB IX).


Leistun­gen zur Reha­bili­tation, die der Wieder­her­stellung der Erwerbs­fähigkeit dienen, sollen früh­zeitig erkannt und die not­wendi­gen Leistungen recht­zeitig einge­leitet werden. Hier­durch soll der Arbeits­platz der oder des Beschäf­tigten lang­fristig erhalten bleiben."

(zit. DRV Schwaben)